Versand
§1 Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Für alle Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die genannten Bedingungen. Mündliche Nebenabreden existieren nicht. Es gelten nur schriftlich festgehaltene Einkaufsvereinbarungen mit den neuen Apotheken. Auf alle Geschäftsvorfälle gilt nur deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Rechts. Sämtliche Ware, die die neuen Apotheken auf ihrer Internetseite anbietet, stellt eine Aufforderung zum Angebot dar. Wenn die Ware nicht vorhanden ist, d.h. nicht verfügbar, muss die Ware nicht geliefert werden.
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss immer noch einmal Rücksprache mit den neuen Apotheken erfolgen.
Teilleistungen sind möglich. Es entstehen dem Besteller keine zusätzlichen Kosten. Die Lieferfristen sind unverbindlich. Nur wenn die neuen Apotheken schriftlich zustimmen sind Liefertermine verbindlich.
Sollte es den neuen Apotheken im Versand nicht möglich sein, die bestellte Ware innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Auftragseingang an die vom Besteller angegebene Lieferadresse zu senden, so wird der Besteller unverzüglich benachrichtigt und ihm der nächstmögliche Liefertermin mitgeteilt. Auch im Botendienstbereich wird der Kunde noch am selben Tag benachrichtigt, wenn es den neuen Apotheken nicht gelingt, am selben Tag zu liefern.
§2 Lieferbedingungen
Die neuen Apotheken entscheiden über Verpackungen, Versandweg und Versandmittel. Ist für die neuen Apotheken eine Gesamtlieferung nicht möglich, bleibt eine Teillieferung teilbarer Leistungen vorbehalten, sofern diese dem Besteller zumutbar ist.Transportschäden müssen innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden, ansonsten bestehen keine Ansprüche gegenüber den neuen Apotheken. Die neuen Apotheken bemühen sich bei Bestellungen in der BRD die georderte Ware innerhalb von 2 Werktagen nach Bestelleingang an die angegebene Lieferadresse zu schicken, soweit die Ware verfügbar ist. Dies gilt nur für den überregionalen Bereich und für den Versandweg.
Für den regionalen Bereich, d.h. Botendienstbereich, bemühen sich die neuen Apotheken bei einer Bestellung vor 12.30 Uhr, wenn das bestellte Arzneimittel verfügbar ist, bis 20 Uhr des selbigen Tages an die vorgegebene Lieferadresse zu schicken.
Trifft die Bestellung nach 12.30 Uhr ein, kann auch erst am nächsten Tag bis 20 Uhr ausgeliefert werden.
Samstags erfolgt keine Auslieferung.
Kurierdienstbereich:
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss immer noch einmal Rücksprache mit den neuen Apotheken erfolgen.
Teilleistungen sind möglich. Es entstehen dem Besteller keine zusätzlichen Kosten. Die Lieferfristen sind unverbindlich. Nur wenn die neuen Apotheken schriftlich zustimmen sind Liefertermine verbindlich.
Sollte es den neuen Apotheken im Versand nicht möglich sein, die bestellte Ware innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Auftragseingang an die vom Besteller angegebene Lieferadresse zu senden, so wird der Besteller unverzüglich benachrichtigt und ihm der nächstmögliche Liefertermin mitgeteilt. Auch im Kurierdienstbereich wird der Kunde noch am selben Tag benachrichtigt, wenn es den neuen Apotheken nicht gelingt, am selben Tag zu liefern.
Aus Sicherheitsgründen erfolgt kein Versand von Kühlartikeln und Medikamenten, die der Betäubungsmittelverordnung unterliegen, ebenso erfolgt kein bundesweiter Versand von Säften der Firma Rabenhorst, Säften der Firma Donavit und flüssigen Zubereitungen in Glasflaschen im Gebinde größer als 250 ml. Im Botendienst ist eine Zustellung von Kühlartikeln und Medikamenten, die der Betäubungsmittelverordnung unterliegen, bei persönlicher Empfangsbestätigung durch den Besteller möglich.
§3 Lieferungen
Die neuen Apotheken können von dem Vertrag zurücktreten, wenn ein Produkt auf Grund höherer Gewalt, Produktschwierigkeiten oder Marktrücknahme, nicht mehr lieferbar sein sollte bzw. wenn es in zumutbarer Weise nicht beschafft werden kann. Der Besteller wird in diesem Falle sofort von den neuen Apotheken benachrichtigt und etwaige geleistete Zahlungen zurückerstattet. In diesem Falle bestehen keine weiteren Ansprüche von Seiten des Bestellers. Die Versendung eines Arzneimittels, das ab einer bestimmten Menge als Gefahrgut zu deklarieren ist oder bei begründetem Verdacht auf Arzneimittelsmissbrauch, kann von den neuen Apotheken abgelehnt werden.
§4 Abholung
Wünscht der Kunde eine Selbstabholung in einer der neuen Apotheken oder der A-Punkte, muss er die gewünschte Abholstelle, bei Online-Bestellung im Zusatztext, sonst auf dem Bestellschein angeben. Vermerkt er die Apotheke oder den A-Punkt nicht schriftlich, wird die Ware automatisch per Botendienst oder per Versand geliefert.
Erfolgt die Bestellung online ist bei Abholung eine Bezahlung nur per Vorkasse (siehe Zahlungswege im Online-Shop) möglich.
Bei Bestellungen an einem A-Punkt kann der Kunde bei Abholung oder bei Versandübergabe bezahlen.
Wenn der Kunde eine Bestellung bis 12:30 aufgibt, kann die Ware ab 18:15 Uhr in der jeweiligen Apotheke oder A-Punkt abgeholt werden. Bei abweichenden Öffnungszeiten steht die Ware zu Abholung am nächsten Werktag bereit.
Die Abholung der Ware muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Ansonsten wird der Auftrag storniert. Der Besteller hat nach diesem Zeitraum keinen Anspruch mehr auf Abholung der Ware .
§5 Versandkosten
Im bundesweiten Versand betragen die Versandkosten von ausschließlich verschreibungsfreien Artikeln 3,95 Euro, wobei ab einem Bestellwert von 25,- Euro der Versand kostenfrei ist. Beim Kurierdienst bei online Bestellung im regionalen Bereich werden dieselben Versandkosten fällig wie im bundesweiten Bereich. Bei Auftragserteilung in einem A-Punkt wird bei Abholung und Kurierdienst keine Gebühr berechnet.